250
Erich Heckel
Schiffe im Kanal, 1912.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 120.000 - 180.000
250
Erich Heckel
Schiffe im Kanal, 1912.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 120.000 - 180.000
Erich Heckel
1883 - 1970
Schiffe im Kanal. 1912.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert. 39,5 x 60 cm (15,5 x 23,6 in).
Es handelt sich um die 1. Fassung dieses Motivs. [MH].
• Malerischer und perspektivisch reizvoller Blick über den Semlower Kanal in Stralsund.
• Entstanden im Sommer 1912, als Heckel mit Siddi nach Hiddensee reist, um dort Kirchner zu treffen und die Hafenstadt Stralsund zu besuchen.
• Aus der besten "Brücke"-Zeit und der Hochphase des deutschen Expressionismus.
• Wiederentdeckung: seit über 30 Jahren erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Sammlung Josef Priem, Brügge.
Privatsammlung Belgien (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Privatsammlung Belgien (vom Vorgenannten erworben).
LITERATUR: Andreas Hüneke, Erich Heckel. Werkverzeichnis der Gemälde, Wandbilder und Skulpturen, Bd. I (1904-1918), München 2017, WVZ-Nr. 1912-24 (m. Farbabb. S. 177).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.20 h +/- 20 Min.
1883 - 1970
Schiffe im Kanal. 1912.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert. 39,5 x 60 cm (15,5 x 23,6 in).
Es handelt sich um die 1. Fassung dieses Motivs. [MH].
• Malerischer und perspektivisch reizvoller Blick über den Semlower Kanal in Stralsund.
• Entstanden im Sommer 1912, als Heckel mit Siddi nach Hiddensee reist, um dort Kirchner zu treffen und die Hafenstadt Stralsund zu besuchen.
• Aus der besten "Brücke"-Zeit und der Hochphase des deutschen Expressionismus.
• Wiederentdeckung: seit über 30 Jahren erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Sammlung Josef Priem, Brügge.
Privatsammlung Belgien (durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Privatsammlung Belgien (vom Vorgenannten erworben).
LITERATUR: Andreas Hüneke, Erich Heckel. Werkverzeichnis der Gemälde, Wandbilder und Skulpturen, Bd. I (1904-1918), München 2017, WVZ-Nr. 1912-24 (m. Farbabb. S. 177).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.20 h +/- 20 Min.
Erich Heckels "Schiffe im Kanal (1. Fassung)" fängt eine nächtliche Hafenszene in einer Weise ein, die unmittelbar die Stimmung des Augenblicks spürbar macht. Das Gemälde zeigt zwei vertäute Schiffe, deren Masten sich dunkel, fast schwarz, gegen den tiefblauen Abendhimmel abheben, während das Wasser in kräftigen, fast vibrierenden Blau- und Grautönen schimmert. Die grünlich-gelbe Kaimauer zieht den Blick in die Tiefe des Bildes und teilt es zugleich in die warmen Töne der Häuser und die kalte Tonalität des Himmels und des Wassers. Heckels Pinselduktus ist hier besonders auffällig: Die Farben sind nicht glatt aufgetragen, sondern in kurzen, expressiven Strichen gesetzt, die dem Bild eine lebendige Textur verleihen. Das Wasser wirkt durch wellenartige Pinselstriche bewegt, während die Gebäude und die Schiffe in klaren, wenn auch groben Konturen gehalten sind. Diese malerische Freiheit verrät den Einfluss der "Brücke"-Jahre, in denen Heckel gemeinsam mit Ernst Ludwig Kirchner und anderen Künstlerkollegen nach einer neuen, emotional aufgeladenen Bildsprache sucht.
Im Sommer 1912 reist Heckel mit seiner Frau Siddi nach Hiddensee, wo sie auf Kirchner treffen. Diese Reise ist prägend für seine künstlerische Entwicklung. Die Begegnung mit der norddeutschen Landschaft und den historischen Hafenstädten wie Stralsund hinterlassen tiefe Eindrücke, die sich in Werken wie diesem widerspiegeln. Heckel zeigt hier nicht einfach eine nächtliche Szene, sondern übersetzt die Stimmung des Augenblicks in eine fast traumhafte Komposition.
Die Farbpalette des Gemäldes erinnert an Heckels frühe expressionistische Phase, doch die Ausführung wirkt reifer und kontrollierter. Die intensiven Blau-, Orange- und Gelbtöne sind nicht mehr so grell wie in seinen früheren Werken, sondern in einer harmonischen Balance gesetzt.
Heckels "Schiffe im Kanal (1. Fassung)" ist damit mehr als nur eine maritime Szene, es ist ein Stimmungsbild, das die Essenz des Expressionismus in sich trägt. Die expressive Pinselführung, die leuchtenden Farben und die fast poetische Atmosphäre machen das Werk zu einem eindrucksvollen Zeugnis seiner künstlerischen Entwicklung. Es zeigt, wie Heckel die Eindrücke seiner Reise mit Siddi und Kirchner ganz persönlich verarbeitet und in eine Bildsprache übersetzt, die zwischen Dynamik und Kontemplation oszilliert. [MH]
Im Sommer 1912 reist Heckel mit seiner Frau Siddi nach Hiddensee, wo sie auf Kirchner treffen. Diese Reise ist prägend für seine künstlerische Entwicklung. Die Begegnung mit der norddeutschen Landschaft und den historischen Hafenstädten wie Stralsund hinterlassen tiefe Eindrücke, die sich in Werken wie diesem widerspiegeln. Heckel zeigt hier nicht einfach eine nächtliche Szene, sondern übersetzt die Stimmung des Augenblicks in eine fast traumhafte Komposition.
Die Farbpalette des Gemäldes erinnert an Heckels frühe expressionistische Phase, doch die Ausführung wirkt reifer und kontrollierter. Die intensiven Blau-, Orange- und Gelbtöne sind nicht mehr so grell wie in seinen früheren Werken, sondern in einer harmonischen Balance gesetzt.
Heckels "Schiffe im Kanal (1. Fassung)" ist damit mehr als nur eine maritime Szene, es ist ein Stimmungsbild, das die Essenz des Expressionismus in sich trägt. Die expressive Pinselführung, die leuchtenden Farben und die fast poetische Atmosphäre machen das Werk zu einem eindrucksvollen Zeugnis seiner künstlerischen Entwicklung. Es zeigt, wie Heckel die Eindrücke seiner Reise mit Siddi und Kirchner ganz persönlich verarbeitet und in eine Bildsprache übersetzt, die zwischen Dynamik und Kontemplation oszilliert. [MH]
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Schiffe im Kanal"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
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