141
Otto Mueller
Zwei Mädchenakte, Wohl um 1925.
Blaue Ölkreide und Aquarell
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
141
Otto Mueller
Zwei Mädchenakte, Wohl um 1925.
Blaue Ölkreide und Aquarell
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
Otto Mueller
1874 - 1930
Zwei Mädchenakte. Wohl um 1925.
Blaue Ölkreide und Aquarell.
Links unten signiert. Verso von fremder Hand bezeichnet. Auf Velin. 68,3 x 50,5 cm (26,8 x 19,8 in), blattgroß. [CH].
• Großformatige, mehrfigurige Komposition aus den gesuchten 1920er Jahren.
• Inbegriff von Otto Muellers charakteristisch-grafischem Stil und seiner stilisierten Formensprache.
• Die Darstellung weiblicher Akte in der freien Natur gilt als Kernmotiv in seinem unverwechselbaren Œuvre.
• In fein nuancierter und doch kräftiger Farbpalette verwirklicht der Künstler sein lebenslanges künstlerisches Streben nach einer harmonischen Einheit von Mensch und Natur.
• Die Provenienz als Zeugnis der bewegten deutschen Geschichte: bis 1937 Teil der Sammlung des Staatlichen Museums Saarbrücken.
• Vergleichbare Arbeiten der 1920er Jahre sind heute Teil bedeutender musealer Sammlungen, darunter das Kupferstichkabinett der Staatlichen Museen zu Berlin, die Albertina in Wien und das Detroit Institute of Arts.
Mit einem schriftlichen Gutachten von Dr. Tanja Pirsig-Marshall vom 23. Oktober 2019.
PROVENIENZ: Staatliches Museum Saarbrücken (1926-1937, verso mit dem nummerierten Inventarstempel).
Staatsbesitz (1937-1939, verso mit der EK-Nummer 6683).
Kunsthandlung Bernhard A. Böhmer, Güstrow (1939 vom Vorgenannten erworben).
Nachlass Bernhard A. Böhmer, Güstrow.
Wilma Zelck, Rostock/Berlin.
Peter Böhmer, Berlin (von der Vorgenannten).
Privatsammlung Norddeutschland (mutmaßlich direkt vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Süddeutschland (2019 vom Vorgenannten erworben).
LITERATUR: Mario-Andreas von Lüttichau, Tanja Pirsig-Marshall, Otto Mueller. Bd. 2: Zeichnungen und Aquarelle, Köln 2020, WVZ-Nr. P1925/23 (948) (m. Abb.).
- -
www.geschkult.fu-berlin.de/e/db_entart_kunst/datenbank (EK-Nr.: 6683).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.54 h +/- 20 Min.
1874 - 1930
Zwei Mädchenakte. Wohl um 1925.
Blaue Ölkreide und Aquarell.
Links unten signiert. Verso von fremder Hand bezeichnet. Auf Velin. 68,3 x 50,5 cm (26,8 x 19,8 in), blattgroß. [CH].
• Großformatige, mehrfigurige Komposition aus den gesuchten 1920er Jahren.
• Inbegriff von Otto Muellers charakteristisch-grafischem Stil und seiner stilisierten Formensprache.
• Die Darstellung weiblicher Akte in der freien Natur gilt als Kernmotiv in seinem unverwechselbaren Œuvre.
• In fein nuancierter und doch kräftiger Farbpalette verwirklicht der Künstler sein lebenslanges künstlerisches Streben nach einer harmonischen Einheit von Mensch und Natur.
• Die Provenienz als Zeugnis der bewegten deutschen Geschichte: bis 1937 Teil der Sammlung des Staatlichen Museums Saarbrücken.
• Vergleichbare Arbeiten der 1920er Jahre sind heute Teil bedeutender musealer Sammlungen, darunter das Kupferstichkabinett der Staatlichen Museen zu Berlin, die Albertina in Wien und das Detroit Institute of Arts.
Mit einem schriftlichen Gutachten von Dr. Tanja Pirsig-Marshall vom 23. Oktober 2019.
PROVENIENZ: Staatliches Museum Saarbrücken (1926-1937, verso mit dem nummerierten Inventarstempel).
Staatsbesitz (1937-1939, verso mit der EK-Nummer 6683).
Kunsthandlung Bernhard A. Böhmer, Güstrow (1939 vom Vorgenannten erworben).
Nachlass Bernhard A. Böhmer, Güstrow.
Wilma Zelck, Rostock/Berlin.
Peter Böhmer, Berlin (von der Vorgenannten).
Privatsammlung Norddeutschland (mutmaßlich direkt vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Süddeutschland (2019 vom Vorgenannten erworben).
LITERATUR: Mario-Andreas von Lüttichau, Tanja Pirsig-Marshall, Otto Mueller. Bd. 2: Zeichnungen und Aquarelle, Köln 2020, WVZ-Nr. P1925/23 (948) (m. Abb.).
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www.geschkult.fu-berlin.de/e/db_entart_kunst/datenbank (EK-Nr.: 6683).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.54 h +/- 20 Min.
Der weibliche Akt und insbesondere das kunsthistorisch so tradierte Motiv des weiblichen Aktes in der Landschaft dominieren das gesamte künstlerische Schaffen Otto Muellers. Ähnlich wie seine Malerkollegen aus der Künstlergruppe "Brücke", der er ab 1910 bis zu deren Auflösung 1913 angehört, sucht Otto Mueller sowohl in seinem Leben als auch in seiner Kunst nach einer größtmöglichen Ursprünglichkeit, einer harmonischen Einheit von Mensch und Natur.
Seine entindividualisierten Figuren versetzt Mueller deshalb in eine scheinbar unberührte, paradiesische Natur, weit entfernt von Großstadt und Technik, unberührt von Gesellschaftswandel und Industrialisierung und ohne jeglichen Zeitbezug. Anders als Kirchner oder Heckel zeigt Otto Mueller hier keine unmittelbaren, spontan festgehaltenen Szenen aus dem Alltag, sondern sorgfältig inszenierte, ausgewogene Kompositionen. Die Protagonistinnen versetzt der Künstler in eine idealisierte, reduzierte Landschaft mit dichter Pflanzenwelt, meist von Buschwerk und Baumgruppen umgeben. Wie selbstverständlich bilden sie mit ihrer Umgebung ein natürliches, harmonisches Ganzes.
Modell stehen Mueller zum Teil seine jeweiligen Partnerinnen, manchmal verwendet er Fotografien oder auch eine Gliederpuppe, um möglichst verschiedene Varianten an Bewegungen, Haltungen und Proportionen darstellen zu können.
Mit großer zeichnerischer Raffinesse, wenigen, sicher gezogenen Linien und zarten, jedoch wirkungsvollen Kontrasten bringt Otto Mueller seine Figuren hier blattfüllend, klar und in atmosphärischem Zusammenspiel von Aquarell und Farbkreide aufs Papier. Nicht individuelle weibliche Personen kommen nun zur Darstellung, sondern eine allgemeingültige Form von Weiblichkeit und Menschlichkeit, von Ursprünglichkeit und einer entrückten Stimmungshaltung, in einer Typisierung, die in ihrer Konsequenz an die männlichen Figuren Oskar Schlemmers oder sogar die abstrahierten Köpfe Alexej von Jawlenskys denken lässt. Die doppelfigurigen Darstellungen nehmen innerhalb dieser Motivik eine besondere Stellung ein: Wie auch die einzelnen Akte verharren sie in sich gekehrt, ohne miteinander in Kontakt zu treten, jegliche Interaktion verneinend und auf sich selbst bezogen. So entsteht eine reizvolle Spannung zwischen den Figuren, die sich auch in der hier angebotenen, besonders ausgewogenen Komposition spürbar offenbart. [CH]
Seine entindividualisierten Figuren versetzt Mueller deshalb in eine scheinbar unberührte, paradiesische Natur, weit entfernt von Großstadt und Technik, unberührt von Gesellschaftswandel und Industrialisierung und ohne jeglichen Zeitbezug. Anders als Kirchner oder Heckel zeigt Otto Mueller hier keine unmittelbaren, spontan festgehaltenen Szenen aus dem Alltag, sondern sorgfältig inszenierte, ausgewogene Kompositionen. Die Protagonistinnen versetzt der Künstler in eine idealisierte, reduzierte Landschaft mit dichter Pflanzenwelt, meist von Buschwerk und Baumgruppen umgeben. Wie selbstverständlich bilden sie mit ihrer Umgebung ein natürliches, harmonisches Ganzes.
Modell stehen Mueller zum Teil seine jeweiligen Partnerinnen, manchmal verwendet er Fotografien oder auch eine Gliederpuppe, um möglichst verschiedene Varianten an Bewegungen, Haltungen und Proportionen darstellen zu können.
Mit großer zeichnerischer Raffinesse, wenigen, sicher gezogenen Linien und zarten, jedoch wirkungsvollen Kontrasten bringt Otto Mueller seine Figuren hier blattfüllend, klar und in atmosphärischem Zusammenspiel von Aquarell und Farbkreide aufs Papier. Nicht individuelle weibliche Personen kommen nun zur Darstellung, sondern eine allgemeingültige Form von Weiblichkeit und Menschlichkeit, von Ursprünglichkeit und einer entrückten Stimmungshaltung, in einer Typisierung, die in ihrer Konsequenz an die männlichen Figuren Oskar Schlemmers oder sogar die abstrahierten Köpfe Alexej von Jawlenskys denken lässt. Die doppelfigurigen Darstellungen nehmen innerhalb dieser Motivik eine besondere Stellung ein: Wie auch die einzelnen Akte verharren sie in sich gekehrt, ohne miteinander in Kontakt zu treten, jegliche Interaktion verneinend und auf sich selbst bezogen. So entsteht eine reizvolle Spannung zwischen den Figuren, die sich auch in der hier angebotenen, besonders ausgewogenen Komposition spürbar offenbart. [CH]
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Otto Mueller "Zwei Mädchenakte"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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