Rahmenbild
273
Andy Warhol
Marilyn, 1967.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
273
Andy Warhol
Marilyn, 1967.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
Andy Warhol
1928 - 1987
Marilyn. 1967.
Farbserigrafie.
Verso signiert sowie mit der gestempelten Nummerierung. Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. Auf leichtem Karton. 91,4 x 91,4 cm (35,9 x 35,9 in), blattgroß.
Gedruckt von Aetna Silkscreen Products, Inc., New York. Herausgegeben von Factory Additions, New York. [KA].
• Pop-Ikone in musealer Qualität.
• Warhols legendäres, knallig-buntes "Marilyn"-Motiv ist zweifellos das berühmteste Porträt des 20. Jahrhunderts.
• Durch intensive, gesättigte Farbigkeit und bewusst übersteigerte Konturen reflektiert Warhol Themen wie Schönheit, Ruhm und Tragik.
• Weitere Exemplare von "Marilyn" befinden sich heute in bedeutenden Museumssammlungen, darunter das Museum of Modern Art, das Whitney Museum of American Art und das Metropolitan Museum of Art, New York.
PROVENIENZ: Galerie Ricke, Köln.
Privatsammlung Süddeutschland.
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. II.22 (m. Farbabb., anderes Exemplar).
"The more you look at the same exact thing, the more the meaning goes away, and the better and emptier you feel."
Andy Warhol, zit. nach: Galerieetikett aus der Ausstellung "Andy Warhol: Campbell's Soup Cans and Other Works, 1953-1967", Museum of Modern Art, New York, April-Oktober 2015.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.50 h +/- 20 Min.
1928 - 1987
Marilyn. 1967.
Farbserigrafie.
Verso signiert sowie mit der gestempelten Nummerierung. Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. Auf leichtem Karton. 91,4 x 91,4 cm (35,9 x 35,9 in), blattgroß.
Gedruckt von Aetna Silkscreen Products, Inc., New York. Herausgegeben von Factory Additions, New York. [KA].
• Pop-Ikone in musealer Qualität.
• Warhols legendäres, knallig-buntes "Marilyn"-Motiv ist zweifellos das berühmteste Porträt des 20. Jahrhunderts.
• Durch intensive, gesättigte Farbigkeit und bewusst übersteigerte Konturen reflektiert Warhol Themen wie Schönheit, Ruhm und Tragik.
• Weitere Exemplare von "Marilyn" befinden sich heute in bedeutenden Museumssammlungen, darunter das Museum of Modern Art, das Whitney Museum of American Art und das Metropolitan Museum of Art, New York.
PROVENIENZ: Galerie Ricke, Köln.
Privatsammlung Süddeutschland.
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. II.22 (m. Farbabb., anderes Exemplar).
"The more you look at the same exact thing, the more the meaning goes away, and the better and emptier you feel."
Andy Warhol, zit. nach: Galerieetikett aus der Ausstellung "Andy Warhol: Campbell's Soup Cans and Other Works, 1953-1967", Museum of Modern Art, New York, April-Oktober 2015.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.50 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Marilyn"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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81829 München
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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50667 Köln
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