181
Günther Förg
Ohne Titel, 1999.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 90.000 - 120.000
181
Günther Förg
Ohne Titel, 1999.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 90.000 - 120.000
Günther Förg
1952 - 2013
Ohne Titel. 1999.
Acryl auf Leinwand.
Rechts oben signiert und datiert. 180,5 x 140 cm (71 x 55,1 in). [AW].
• Kraftvoll-dynamisches Wechselspiel aus Licht und Schatten, Auflockerung und Verdichtung.
• Kontrastreiche Arbeit aus der Werkserie der "Gitterbilder": Eine beeindruckende Raumtiefe erzeugt einen sakral anmutenden Fensterausblick.
• Günther Förgs Werke schaffen einzigartige visuelle Erlebnisse und festigen seinen Rang als einer der wichtigsten Maler der Gegenwart.
• Aktuell sind Arbeiten Förgs in der Fondation Beyeler in Riehen sowie in einer Einzelausstellung im Neuen Museum Nürnberg zu sehen.
Das Werk ist im Archiv Günther Förg unter der Nummer WVF.99.B.0383 registriert. Wir danken Herrn Michael Neff vom Estate Günther Förg für die freundliche Bestätigung der Authentizität dieser Arbeit.
PROVENIENZ: Galerie Henrik Springmann, Berlin.
Privatsammlung Hessen (2012 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.48 h +/- 20 Min.
1952 - 2013
Ohne Titel. 1999.
Acryl auf Leinwand.
Rechts oben signiert und datiert. 180,5 x 140 cm (71 x 55,1 in). [AW].
• Kraftvoll-dynamisches Wechselspiel aus Licht und Schatten, Auflockerung und Verdichtung.
• Kontrastreiche Arbeit aus der Werkserie der "Gitterbilder": Eine beeindruckende Raumtiefe erzeugt einen sakral anmutenden Fensterausblick.
• Günther Förgs Werke schaffen einzigartige visuelle Erlebnisse und festigen seinen Rang als einer der wichtigsten Maler der Gegenwart.
• Aktuell sind Arbeiten Förgs in der Fondation Beyeler in Riehen sowie in einer Einzelausstellung im Neuen Museum Nürnberg zu sehen.
Das Werk ist im Archiv Günther Förg unter der Nummer WVF.99.B.0383 registriert. Wir danken Herrn Michael Neff vom Estate Günther Förg für die freundliche Bestätigung der Authentizität dieser Arbeit.
PROVENIENZ: Galerie Henrik Springmann, Berlin.
Privatsammlung Hessen (2012 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.48 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günther Förg "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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