Lexikon

Zuschlag
Zuschlag ist im Auktionswesen die Bezeichnung für den rechtskräftigen Verkauf an den Höchstbieter, er gilt mit der Abnahmeverpflichtung. Der Zuschlag wird zumeist per Hammerschlag, mit einer Glocke oder nach dem Aufruf "Zum Ersten, zum Zweiten, und - zum Dritten!" angezeigt. In den angelsächsischen Ländern entspricht dieser Aufruf dem "Going - going - gone!". Eine allgemeine Festlegung hierfür gibt es nicht. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr der ersteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über, das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung (siehe Versteigerungsbedingungen).
Zuschlag ist im Auktionswesen die Bezeichnung für den rechtskräftigen Verkauf an den Höchstbieter, er gilt mit der Abnahmeverpflichtung. Der Zuschlag wird zumeist per Hammerschlag, mit einer Glocke oder nach dem Aufruf "Zum Ersten, zum Zweiten, und - zum Dritten!" angezeigt. In den angelsächsischen Ländern entspricht dieser Aufruf dem "Going - going - gone!". Eine allgemeine Festlegung hierfür gibt es nicht. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr der ersteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über, das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung (siehe Versteigerungsbedingungen).
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