Lexikon
Zuschlag

Zuschlag ist im Auktionswesen die Bezeichnung für den rechtskräftigen Verkauf an den Höchstbieter, er gilt mit der Abnahmeverpflichtung. Der Zuschlag wird zumeist per Hammerschlag, mit einer Glocke oder nach dem Aufruf "Zum Ersten, zum Zweiten, und - zum Dritten!" angezeigt. In den angelsächsischen Ländern entspricht dieser Aufruf dem "Going - going - gone!". Eine allgemeine Festlegung hierfür gibt es nicht. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr der ersteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über, das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung (siehe Versteigerungsbedingungen).



München
Hauptsitz
Joseph-Wild-Str. 18
81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
info@kettererkunst.de
Hamburg
Louisa von Saucken / Christoph Calaminus
Holstenwall 5
20355 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 37 49 61-0
Fax: +49 (0)40 37 49 61-66
infohamburg@kettererkunst.de
Berlin
Dr. Simone Wiechers / Nane Schlage
Fasanenstr. 70
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88 67 53-63
Fax: +49 (0)30 88 67 56-43
infoberlin@kettererkunst.de
Köln
Cordula Lichtenberg
Gertrudenstraße 24-28
50667 Köln
Tel.: +49 (0)221 510 908-15
infokoeln@kettererkunst.de
Baden-Württemberg
Hessen
Rheinland-Pfalz

Miriam Heß
Tel.: +49 (0)62 21 58 80-038
Fax: +49 (0)62 21 58 80-595
infoheidelberg@kettererkunst.de
Keine Auktion mehr verpassen!
Wir informieren Sie rechtzeitig.

 
Jetzt zum Newsletter anmelden >

© 2025 Ketterer Kunst GmbH & Co. KG Datenschutz Impressum